Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Fachwanwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht in der Nähe von Mönchengladbach

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Investmentskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine rechtliche Unterstützung als Fachwanwalt im Tätigkeitsbereich Kapitalmarktrecht sowie bei Streit mit der Versicherung an. Die Vertretung von Klienten übernehme ich in ganz Deutschland – vor allem auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Raum Mönchengladbach.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Fachwanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Ziele der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Vertretung ist infolge dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Klienten konzentriere ich mich auch als Versicherungsanwalt in der Nähe von Mönchengladbach auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Fachkenntnis im Tätigkeitsbereich Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Qualifizierung zum Fachanwalt erweitern können. Um den Fachanwaltstitel zu erreichen sind jedoch nicht nur jahrelange Fachkenntnis, sondern vor allem auch zusätzliche Grundlagen zu erfüllen. Hierzu gehören verschiedene Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Streit mit der Versicherung können Sie beruhigt auf meine Fachkenntnis vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen mögen.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Vertretung von Klienten im Versicherungsrecht, werde ich auch im Tätigkeitsbereich Bankrecht als Fachwanwalt in der Nähe von Mönchengladbach für Sie tätig. Denn in ganz Deutschland kommt es ***nahezu** täglich zur Falschberechnung durch Banken oder Investmentanbieter. Sollten Sie hiervon ebenso betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern mögen, biete ich Ihnen gern meine rechtliche Unterstützung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Raum Mönchengladbach an.

Um eine Auflösung oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht oft schon ein marginaler Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Fachkenntnis als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier exakt zu achten ist.

Aber auch als Fachwanwalt für Sammelklagen im Anlagebetrug bin ich gern Ansprechpartner für Aktionäre in ganz Deutschland.

Egal, ob Sie meine rechtliche Unterstützung beim Geld einklagen oder einem Widerruf wünschen – Vertrauen Sie auf meine Fachkenntnis und vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Anwaltskanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Raum Mönchengladbach: