Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Rechtsanwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht nahe Mönchengladbach

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Investmentskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine Hilfe als Rechtsanwalt im Bereich Kapitalmarktrecht sowie bei Streitigkeiten mit der Versicherung an. Die Vertretung von Klienten übernehme ich deutschlandweit – vor allem auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Gebiet Mönchengladbach.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Ziele der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Vertretung ist angesichts dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Klienten konzentriere ich mich auch als Versicherungsanwalt nahe Mönchengladbach auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Kompetenz im Bereich Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Spezialisierung zum Fachanwalt ergänzen können. Um den Fachanwaltstitel zu erreichen sind jedoch nicht nur jahrelange Kompetenz, sondern vor allem auch zusätzliche Kriterien zu erfüllen. Hierzu gehören zahlreiche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Streitigkeiten mit der Versicherung können Sie beruhigt auf meine Kompetenz vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen möchten.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Vertretung von Klienten im Versicherungsrecht, werde ich auch im Bereich Bankrecht als Rechtsanwalt nahe Mönchengladbach für Sie tätig. Denn deutschlandweit kommt es ***nahezu** täglich zur Falschberatung durch Banken oder Investmentanbieter. Sollten Sie hiervon auch betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern möchten, biete ich Ihnen gern meine Hilfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Gebiet Mönchengladbach an.

Um eine Widerruf oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht häufig schon ein minimaler Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Kompetenz als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier exakt zu achten ist.

Aber auch als Rechtsanwalt für Klagewellen im Anlagebetrug bin ich gern Ansprechpartner für Aktieninhaber deutschlandweit.

Egal, ob Sie meine Hilfe beim Geld einklagen oder einem Widerruf benötigen – Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung mit meiner Kanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Gebiet Mönchengladbach: