MS "Rosa" Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. Reederei KG

Aktuelles           In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS "Rosa" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. Reederei KG (Boschstraße 15, 49733 Haren (AG Osnabrück, HRA 120693)) ist am 18. Februar 2013 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden (Az.: 6 IN 10/13). Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist RA Dr. Malte Köster (Langenstraße 14, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421/32273922) bestellt worden.

Gründung           Bei der MS „Rosa“ handelt es sich um einen 224-TEU-Mehrzweckfrachter, der von der HCI-Gruppe im Jahr 2000 aufgelegt worden ist. Die MS "Rosa" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. Reederei KG wird vertreten durch die Verwaltung MS "Rosa" GmbH, Marktplatz 1, 26954 Nordenham (persönlich haftende Gesellschafterin), diese vertreten durch Herrn Sven Lundehn, Hermann-Ehlers-Straße 14, 26160 Bad Zwischenahn (Geschäftsführer).

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen          
Schon in der Bilanz zum 31. Dezember 2011 betrugen die nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile und Entnahmen der Kommanditisten 1.970.148,87 Euro. Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf 1.583.803,27 Euro. Ein Verkauf des Schiffes war beabsichtigt, wobei davon ausgegangen wurde, dass der Verkaufserlös die bilanzielle Überschuldung abdecken würde.

Möglichkeiten der Anleger          
Es droht der Totalverlust. Es muss damit gerechnet werden, dass noch nicht geleistete Einlagen beziehungsweise erfolgte Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter eingefordert werden.

In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, ihre Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Diese können ggf. gegen diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, geltend gemacht werden. Zu prüfen ist stets der Einzelfall.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
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Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
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