MS "Nona von Gebab" ist insolvent

Aktuelles             Laut ftx-fondstelegramm wurde am 24. Mai 2013 die vorläufige Insolvenzverwaltung (Az.:6 IN 36/13) der Fondsgesellschaft durch RA Sven-Holger Undritz, Hamburg angeordnet.

Hintergründe           Das 2.700 TEU-Containerschiff MS „Nona“ wurde im Jahr 2006 gebaut. In demselben Jahr erfolgte auch die Erstemmission. Eigentumsgesellschaft ist die NONA Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Elsfleth. Treuhänderin ist die GEBAB Treuhandgesellschaft mbH & Co. KG, Meerbusch. Laut gebab.de wurden im Jahr 2011 zwar die Einnahmeerwartungen des im Jahr 2010 umgesetzten Betriebsfortführungskonzeptes übertroffen, jedoch wurden ab Spätsommer des Jahres 2011 die Prognoseerwartungen nicht mehr erreicht, da die Raten zurückgingen. Da schon im Jahr 2011 die ausstehenden Forderungen nur mit Hilfe der zusätzlich eingezahlten Gesellschaftermittel bedient werden konnten und eine Wende auf dem Containerschiffmarkt nicht stattfand, drohte die Insolvenz.

Möglichkeiten der Anleger           Die in der Bilanz für das Jahr 2011 ausgeführte Erwartung, dass durch den Verkauf des Schiffes die bilanzielle Überschuldung ausgeglichen werden kann, half den Fondsanlegern nicht weiter. Mit der Anordnung der Vermögensverwaltung hat sich das Totalverlustrisiko verwirklicht. Fondsanleger haben jedoch unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren. Die Erfolgsaussichten sind gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht verstreichen lassen. Insbesondere wenn die Vermittlung durch eine Bank erfolgt ist, sind die Chancen gut. Neben der Rückabwicklung der Anlage, d.h. der Rückzahlung des eingezahlten Kapitals, kann unter Umständen auch entgangener Gewinn für eine Alternativanlage geltend gemacht werden.

Zu prüfen ist stets der Einzelfall.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-schadenhilfe.de

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
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