DS-Rendite-Fonds Nr. 39 MS "Cape Horn" GmbH & Co. Containerschiff KG: Fachanwalt prüft Ihre Ansprüche

Aktuelles           In dem Insolvenzeröffnungsverfahren (Amtsgericht Hamburg Az.: 67b IN 92/13) über das Vermögen DS-Rendite-Fonds Nr. 39 MS Cape Horn GmbH & Co. Containerschiff KG (Amtsgerichts Dortmund HRA 13049), Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die DS-Rendite-Fonds Nr. Co. 39 MS Cape Horn GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Salamon, ist am 04. April 2013 RA Veit Schwierholz (Drehbahn 9, 20354 Hamburg) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Es ist unter anderem weiter bestimmt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Drittschuldner werden aufgefordert, Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.


Hintergrundwissen          
Die Fondsbeteiligung wurde im Jahr 1994 von der Dr. Peters Group aufgelegt. Bei der MS "Cape Horn" handelte es sich um ein Second-Hand-Schiff, das hauptsächlich in Mittelamerika als Feederschiff eingesetzt wurde. Seit 1998 lagen die Einnahmen unter den prospektierten Erwartungen. Die nachhaltig schlechte Konjunktur auf dem Schiffsmarkt ließ eine genügende Auslastung des Containerschiffs nicht zu. Damit waren die Chartereinnahmen zu gering, um den Betrieb wirtschaftlich zu halten. Auch die Rückforderung der erfolgten Auszahlungen, welche im Jahr 2009 geltend gemacht wurde, genügte nicht, um das „Steuer herumzureißen“. Im Januar des Jahres 2010 erfolgte der Verkauf des Containerschiffs zu einem Preis von 2.000.000,00 USD. Damit konnten nicht alle Verbindlichkeiten bedient werden. So wies die Bilanz zum 31. Dezember 2011 Verbindlichkeiten in Höhe von 1.602.612,39 Euro aus. Schon im Gesellschafterbeschluss vom 28. Januar 2010 war die Liquidation der Gesellschaft nach dem Schiffsverkauf vorgesehen.

Die Insolvenz war also absehbar. Für die Fondsanleger ist damit in den meisten Fällen der Totalverlust Ihrer Kapitalanlage eingetreten. Soweit eine Rückzahlung der bereits erhaltenen Ausschüttungen noch nicht erfolgt ist, wird diese wohl nun durch den Insolvenzverwalter eingefordert werden. Anleger sollten von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob sie dieser Forderung nachkommen müssen. Es liegt bereits eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vor, nach der die Rückforderung der als Darlehen gewährten Ausschüttungen nicht rechtens ist (Urteile vom 12. März 2013, Az.: II ZR 73/11 und Az.: II ZR 74/11).
Darüber hinaus wird hier aufgrund der 10jährigen Totalverjährung in den meisten Fällen nichts mehr getan werden können. Der Anleger kann dies wohl nur unter "schlechte Erfahrung gemacht" abhaken. Sollte die Zeichnung durch den Anleger erst nach 2002 erfolgt sein, besteht darüber hinaus unter Umständen noch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegen die damaligen Berater wegen Falschberatung durchzusetzen. Gute Chancen sehen wir insbesondere dann, wenn die Vermittlung durch eine Bank erfolgte.

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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